Städtisches Abendgymnasium München - nichts für verschlafene Leute
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DIE ANMELDUNG
Wichtige Termine im Schuljahr 2007/08
 

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WAS SIND DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUFNAHME?

Da jährlich nur vier Eingangsklassen gebildet werden können, empfiehlt sich rechtzeitige Anmeldung

:/ Aufnahme in die 1. Jahrgangstufe
a) Mindestalter: 18 Jahre (keine Altersbegrenzung nach oben)

b) Berufliche Voraussetzungen: abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder eine mindestens zweijährige regelmäßige Berufstätigkeit oder Führung eines Familienhaushalts, der mindestens drei Personen oder zumindest eine erziehungsbedürftige oder pflegebedürftige Person umfassen muss. Die Erziehung eines Kindes wird also als Berufstätigkeit gewertet.

Als Berufsausbildung gilt:

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eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung

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eine schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung

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eine bestandene Anstellungsprüfung in einer Laufbahn des mittleren oder gehobenen nichttechnischen Dienstes

+

bei Berufs- oder Zeitsoldaten die Ausbildung zum Unteroffizier bzw. Offizier.

Folgende Gegebenheiten können bis zu einem Jahr Ersatzarbeit angerechnet werden: Nachweise über Arbeitslosigkeit oder Pflichtwehrdienst oder Wehrersatzdienst oder "soziales Jahr" oder Tätigkeit in der Entwicklungshilfe.

:/ Aufnahme in die 2. Jahrgangstufe
a) Mindestalter: 19 Jahre

b) Berufliche Voraussetzungen:
abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder eine mindestens dreijährige regelmäßige Berufstätigkeit

c) Bestehen einer Aufnahmeprüfung in vier Fächern:
Deutsch, Englisch, Mathematik. Das 4. Fach ist von der gewählten Ausbildungsrichtung abhängig: Physik im mathematisch-naturwissenschaftlichen Zweig, Wirtschafts- und Rechtslehre im wirtschaftswissenschaftlichen Zweig.

d) Da auch in den nicht geprüften Fächern die Lerninhalte der 1. Jahrgangsstufe vorausgesetzt werden, sind hier ebenfalls Vorkenntnisse unverzichtbar.

Bei ernsthaftem Interesse und bei hinreichender Aussicht auf Erfolg können spezielle Merkblätter für die Aufnahmeprüfung angefordert werden. Vorausgehende Beratung beim Schulleiter oder Beratungslehrer ist dringend zu empfehlen!

:/ Aufnahme in die 3. Jahrgangstufe
a) Mindestalter: 20 Jahre

b) Berufliche Voraussetzungen:
abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder eine mindestens vierjährige regelmäßige Berufstätigkeit.

c) Bestehen einer Aufnahmeprüfung in allen Fächern der jeweiligen Ausbildungsrichtung (also 8 Prüfungsfächer in SAG und MNAG und 9 Fächer im WWAG).

d) Nur nach vorausgehender Beratung können spezielle Merkblätter für die Aufnahmeprüfung angefordert werden.

:/ Aufnahme in die 4. Jahrgangstufe
Eine Aufnahme in die 4. Jahrgangstufe ist nur bei einem Wechsel von einem anderen staatlichen anerkannten Abendgymnasium möglich. Beratung notwendig!

Prüfungstermine Alle Aufnahmeprüfungen für die Aufnahme zum neuen Schuljahr finden immer im Juli des laufenden Schuljahrs statt.

Probezeit Die endgültige Aufnahme in das Abendgymnasium ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig, die i.A. bis zur Aushängung des Zwischenzeugnisses im Februar dauert.

Welche Unterlagen benötigt man zur Anmeldung?

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Anmeldeformular (vollständig ausgefüllt)

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lückenloser Lebenslauf

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aktuelles Lichtbild

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Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)

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aktuelles amtliches Führungszeugnis

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letztes Schulabschlusszeugnis (Original)

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Berufsabschlusszeugnis, sonstige Nachweise über Berufsausbildung bzw. ersatzweise anerkannte Tätigkeiten

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aktueller Berufstätigkeitsnachweis (abzugeben bei Schulbeginn)

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adressierter und frankierter Rückantwort-Briefumschlag


Hier finden Sie das Anmeldeformular für die 1. Jahrgangsstufe

Wer kann die Schule nicht besuchen?
Die Aufnahme ist nicht möglich, wenn der Bewerber/die Bewerberin

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bereits die allgemeine Hochschulreife besitzt.

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sich bereits zweimal ohne Erfolg der Prüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife, der fachgebundenen oder der allgemeinen Hochschulreife unterzogen hat.

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vom Besuch aller Kollegs, Gymnasien, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Abendgymnasien disziplinarrechtlich ausgeschlossen worden ist.

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