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am Montag, 13. Dezember 2004, um 21:15 Uhr in der Gaststätte Waldeckhof, Werinherstr. 69
TAGESORDNUNG:
- Anträge zur Tagesordnung und Genehmigung der Tagesordnung
- Vorlage des Rechenschaftsberichtes 2003
- Tätigkeitsbericht der Vorsitzenden 2003
- Entlastung des Vorstandes
- Abstimmung über den beigefügten und begründeten Antrag auf Änderung der Satzung;
§ 12 Nr. 1 der Satzung sieht vor, dass eine Satzungsänderung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einer Mitgliederversammlung beschlossen werden kann, soweit der Antrag auf Satzungsänderung mit ausführlicher Begründung der Einladung neben der Tagesordnung beigegeben war.
- Diskussion und Beschlussfassung zu einigen Anregungen aus dem Kreis der Mitglieder des Vereins
- Aufbau eines Archivs für die Schülerzeitung des Abendgymnasiums (Abendrot)
- Schriftliche und archivarische Aufbereitung der Geschichte des Abendgymnasiums
- Organisation regelmäßiger Abiturjahrgangstreffen
- Planung für das Jahr 2005
- Sonstiges
Weitere Anträge zur Tagesordnung sind bitte bis spätestens 25.11.2004 schriftlich an den
ersten oder zweiten Vorsitzenden des Freundeskreises zu richten.
Wir sind auch per e-mail zu erreichen.
München, den 20. Oktober 2004
Für den Vorstand des Freundeskreises
W. Lederer
Antrag: Änderung der Satzung
Auf Antrag des Vorstandes des Freundeskreises des Städtischen Abendgymnasiums München soll § 9 Nr. 7 der Satzung geändert werden.
Bisherige Fassung:
"Vorstand gemäß § 26 BGB sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Kassenwart des Vereins. Zwei dieser Vorstandsmitglieder sind berechtigt, gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Zahlungen bedürfen der Unterschrift des Kassenwarts und des ersten oder zweiten Vorsitzenden."
Neue Fassung:
"Vorstand gemäß § 26 BGB sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Kassenwart des Vereins. Zwei dieser Vorstandsmitglieder sind berechtigt, gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Zahlungen bedürfen lediglich der Unterschrift des Kassenwarts, soweit die Summe der Zahlungen innerhalb eines Kalendermonats den Betrag von eintausend Euro noch nicht erreicht hat. Weitergehende Zahlungen bedürfen zusätzlich der Unterschrift des ersten oder zweiten Vorsitzenden."
Begründung:
In der Praxis hat es sich als hinderlich erwiesen, wenn für jeden auch noch so kleinen Betrag, der zu zahlen ist, die Unterschrift von zwei Personen eingeholt werden muss. Zahlungsverpflichtungen kann so oft erst mit Verzögerung nachgekommen werden.
Betroffen davon ist auch der Geldfluss zwischen dem Festgeldkonto und dem operativen Konto des Vereins, wodurch derzeit leider auch die Möglichkeit eingeschränkt ist, auf die Zinspolitik der Bank flexibel zu reagieren.
Auf diese Weise gehen dem Verein unter Umständen Zinseinnahmen verloren.
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